Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALZURA AG
Gewerbegebiet Sauerwiesen 2
Technologie-Park I & II
67661 Kaiserslautern, Deutschland

Vorstand: Michael Saitow (CEO) Christoph Floss (CFO)
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Antonino Piscione


1. Registrierung

Vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses muss der Vertragspartner das Registrierungsformular auf der Website vollständig ausfüllen. Die Anmeldung ist kostenlos. Der Vertragspartner sichert zu, dass er Gewerbetreibender ist. Der Vertragspartner erhält im Folgenden seine persönlichen Zugangsdaten per Mail. Dem Vertragspartner steht jederzeit das Recht zu, die Registrierung per E-Mail an info@kaguma.com rückgängig zu machen.

Der Vertragspartner darf die Zugangsdaten an Mitarbeiter nur weiter geben, wenn diese Anweisungen zur Benutzung erhalten und zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind. Bei Missbrauch hat der Vertragspartner die ALZURA AG unverzüglich zu informieren.

Der Vertragspartner erhält im Folgenden seine persönlichen Zugangsdaten per E-Mail übersandt.


2. Zustandekommen eines Vertrages

Für sämtliche abgeschlossenen Verträge gelten die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erlangen nur dann Geltung, wenn sie schriftlich anerkannt sind.

Die von der ALZURA AG auf der Website in Newslettern oder Werbeangeboten präsentierten Produkte und Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar. Bei Eingang der Bestellung erhält der Kunde unverzüglich eine Bestätigungs-E-Mail. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch erst mit Übersendung der Rechnung/Lieferschein per E-Mail an den Kunden zustande. Falls die Lieferung der Ware vor Übersendung der Rechnung erfolgt, gilt die Entgegennahme der Ware als Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages.


3. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Zustandekommen des Kaufvertrages.

Bei Versendung der Ware geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Besteller über, sobald die Ware an eine Transportperson übergeben wurde.

Im Falle des Annahme- oder Abholverzuges geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft mit der Ware auf den Vertragspartner über.

Zusätzlich wird dem Besteller ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 10 % des Bestellwertes zzgl.
10,00 EUR zzgl. MwSt. pro geliefertem Reifen bzw. 15,00 EUR zzgl. MwSt. pro gelieferter Felge.

Sofern die Vertragsparteien sich ohne Vorliegen eines Rücktrittgrundes auf eine Rücknahme der Ware verständigen, berechnen wir 10 % des Bestellwertes
zzgl. 10,00 EUR zzgl. MwSt. pro geliefertem Reifen bzw. 15,00 EUR zzgl. MwSt. pro gelieferter Felge.

Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Reifen, Felgen und Kompletträder sind direkt bei der Anlieferung umgehend auf korrekten Typ, Anzahl und Zustand zu prüfen und vom anliefernden Logistikdienstleister bei Abweichungen entsprechend zu quittieren.


4. Preise/Zahlungsbedingungen

Die in der Bestell-Eingangsbestätigung aufgeführten Preise stellen Nettopreise ausschließlich Versandkosten, Verpackung und Versicherung dar. Diese Kosten werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Die in der Bestell-Eingangsbestätigung angegebenen Preise sind nur für die jeweilige Bestellung verbindlich.

Zahlungen des Vertragspartners werden entweder im deutschen Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung oder im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen und sind sofort und ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig.
Die Vertragspartner vereinbaren, dass eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen hat. Ein zusätzlicher Abzug von Skonto ist nicht möglich.
Die ALZURA AG behält sich vor, im Einzelfall eine andere Zahlungsweise vorzugeben, sofern Umstände bekannt sind, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

Sofern eine Rückbelastung erfolgt, gerät der Vertragspartner 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er bis dahin den Rechnungsbetrag nicht ausgeglichen hat.

Der Besteller trägt zudem die Rücklastschriftgebühren und eventuell weiteren Verzugsschaden sowie möglicherweise anfallende Inkassokosten.

Bei Verzugseintritt fallen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz an. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen nur, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und seitens der ALZURA AG unbestritten sind.

Für sämtliche Warengruppen kommen die in der Website dargestellten Versandkosten zum Tragen.
Diese Kosten werden zusätzlich gesondert in der Bestell- und Auftragsbestätigung sowie in der Rechnung ausgewiesen.

Der Versand und die Rückholung auf die deutschen Inseln, bei LKW bis 17,5 Zoll, wird pauschal mit 15,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. LKW Reifen über 17,5 Zoll nur nach vorheriger Absprache der Versandkosten mit der ALZURA AG.


5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Bereits jetzt werden sämtliche Forderungen in Höhe des Endrechnungsbetrages aus der Rechnungsstellung gegenüber Dritten an die ALZURA AG abgetreten.

Die
ALZURA AG ist selbst zur Einziehung der Forderungen berechtigt, sofern der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, der ALZURA AGsämtliche notwendigen Angaben zu machen. Sofern Dritte im Rahmen einer Pfändung auf die Ware zugreifen, ist der Besteller verpflichtet, der ALZURA AG sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich sind.

Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirkt die
ALZURA AG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den Werten der anderen vermischten oder verbundenen Gegenstände. Das hierdurch entstandene Miteigentum verwahrt der Kunde für die ALZURA AG.

Die
ALZURA AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit frei zu geben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt.


6. Gewährleistung

Sämtliche Angaben in der Leistungsbeschreibung sind Beschaffenheitsangaben des Kaufgegenstandes und stellen keine Garantievereinbarungen dar.

Wir übernehmen keine Gewährleistung bzw. Garantie für die Richtigkeit der auf unserer Website angegebenen technischen Daten, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben ist. Zu den technischen Daten gehören insbesondere Angaben bzgl. EU-Reifenlabel (gem. EU-VO 1222/2009), Reifenfreigaben, Zuordnungen bei Alu- und Stahlfelgen bzw. Kompletträdern.

Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

Für die Zulässigkeit, Freigabe und Geeignetheit der auf der Website wählbaren Reifen, sowie Felgen und Reifen-Felgenkombinationen für einen bestimmten Fahrzeugtyp oder ein bestimmtes Fahrzeug übernehmen wir keine Gewähr. Diese Voraussetzungen sind vom Besteller selbst zu prüfen. Ggf. ist die Zulassungsbestätigung seitens der zuständigen Behörde einzuholen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften

Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB nachzukommen, um die Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Bei Vorliegen eines Mangels ist die
ALZURA AG berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Die Mangelbeseitigung kann auch durch Dritte ausgeführt werden.

Sofern sich der von Bestellerseite behauptete Mangel nicht bestätigt hat, trägt der Besteller die Kosten, die für die Überprüfung der Ware angefallen sind.

Im Falle der Anrechnung gezogener Nutzungen beim Besteller bemessen sich diese nach dem Grad der Abnutzung, gemessen an der Profiltiefe der Reifen, unter Abzug der gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe. Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden auf der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der
ALZURA AG eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Sofern der Schaden durch eine fahrlässig verursachte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgelöst wurde, auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen, ist der Umfang des zu ersetzenden Schadens auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche des Bestellers wegen pflichtwidrigen Verhalten von Mitarbeitern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.


7. Transportschäden

Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller soll sich die Beschädigung bei Annahme der Ware durch den Transporteur bestätigen lassen. Nicht offensichtliche Mängel müssen der
ALZURA AG unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt werden, um Ansprüche gegen das Transportunternehmen rechtzeitig geltend machen zu können.


8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl, salvatorische Klausel

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der
ALZURA AG. Erfüllungsort ist ebenfalls ausschließlich der Geschäftssitz. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmung des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.


B. Kundeninformationen für den elektronischen Geschäftsverkehr


1. Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen

1.1 Nutzt der Vertragspartner für seine Bestellung das Online-Bestellformular der
ALZURA AG,
gibt er sein Angebot wie folgt ab:

1.2 Auf der Warenangebotsseite der
ALZURA AG klickt der Vertragspartner im ersten Schritt auf den Button "In den Warenkorb". Es öffnet sich dann eine neue Seite, die den Inhalt des virtuellen Warenkorbs anzeigt.

1.3 Nun kann der Vertragspartner eine abweichende Lieferadresse bearbeiten oder hinzufügen.

1.4 Im dritten Schritt setzt der Vertragspartner durch einen Mausklick ein Häkchen bei "Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert".

1.5 Im vierten Schritt klickt der Vertragspartner auf "Bestellen".

1.6 Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
ALZURA AG (siehe oben).


2. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes

2.1 Der Vertragstext wird auf der Internetseite der
ALZURA AG gespeichert und kann vom Vertragspartner über sein passwortgeschütztes Vertragspartnerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.


3. Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen

3.1 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Vertragspartner seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.


4. Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

4.1 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.


Stand 17.11.2016



Information zur Online-Streitbeilegung nach Art. 14 der EU Verordnung Nr. 524/2013

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung um ein Instrument der EU-Kommission handelt. Wir bitten Sie Beschwerden über unsere Leistung zunächst direkt an uns zu melden, so dass wir gemeinsam mit Ihnen zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung gelangen können.
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